In Mellingen kann die Gerichtsstube gemietet werden
Im ehemaligen Rathaus an der Grosse Kirchgasse 1 in Mellingen hat die Stadt Mellingen die Gerichtsstube über dem Brückentor angemietet.
Die Gerichtsstube erinnert an die zentrale Rolle Mellingens als Gerichtsort bis zur Gründung des Kantons Aargau 1803.
Dieser zentrale Raum in der Altstadt ist für Führungen, Sitzungen, Workshops und weitere Veranstaltungen zugänglich und soll für private Kleinanlässe gemietet werden können.
Vermietung der Gerichtsstube durch die Stadtkanzlei
Seit dem 1. April 2017 besteht das Mietverhältnis aufgrund eines Gemeindeversammlungsbeschlusses, um der Mellinger Bevölkerung das Bild des salomonischen Urteils öffentlich zugängig zu machen.
Dank einer grosszügigen Spende der Albert und Ida Nüssli-Stutz-Stiftung ist der Raum mit Tischen und Stühlen ausgestattet, was eine Weitervermietung an interessierte Kreise möglich macht.
Der Stadtrat hat das Benützungsreglement Gerichtsstube per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt. Die Vermietung der Gerichtsstube erfolgt durch die Stadtkanzlei.